Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihnen eine Notfall- und Basisversorgung. Auch einige Vorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aber auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt (§ 12, Abs. 1, SGB V).
Wir bieten Ihnen zusätzliche, medizinisch sinnvolle und wünschenswerte Leistungen für Ihre persönliche Gesundheit an.
Diese Leistungen werden auf Ihren Wunsch hin nach Vereinbarung erbracht und, wie gesetzlich vorgeschrieben, privat nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Dazu gehören auch einige Bescheinigungen und Atteste, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen bzw. erstattet werden.